1 · Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen EHB Filmworks (nachfolgend «EHB») und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern EHB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2 · Angebot & Vertragsschluss
Unsere Angebote sind 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3 · Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und dem Storyboard. Erweiterungen und Änderungen werden separat offeriert. Korrekturschleifen sind in den jeweiligen Paketen wie folgt enthalten:
- Reel: 1 Korrekturschleife
- Image-Film: 2 Korrekturschleifen
- Cinematic: unbegrenzte Korrekturschleifen im Rahmen des Drehbuchs
4 · Preise & Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von aktuell 8.1 %. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungskonditionen:
- 30 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung
- 40 % nach Abschluss der Dreharbeiten
- 30 % nach Abnahme der Final-Version
Rechnungen sind innert 14 Tagen rein netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.a. erhoben.
5 · Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Produktion notwendigen Informationen, Zugänge, Drehgenehmigungen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden gehen zu dessen Lasten.
6 · Termine & Verzug
Liefertermine sind verbindlich, sofern sie schriftlich zugesichert wurden. Höhere Gewalt, Witterungseinflüsse bei Outdoor-Drehs oder Krankheit von Schlüsselpersonen verlängern die Frist um die Dauer der Behinderung. EHB plant für Outdoor-Drehs ein Ersatzdatum innerhalb von zwei Wochen ein.
7 · Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der Auftragssumme erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am finalen Film für eigene kommerzielle Zwecke. Eine Weiterveräusserung oder Lizenzierung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von EHB. Das Urheberrecht verbleibt bei EHB.
EHB behält sich das Recht vor, die produzierten Filme als Referenzarbeit auf eigenen Kanälen zu zeigen, sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
8 · Roh- und Zwischenmaterial
Roh-, Schnitt- und Projektdateien verbleiben bei EHB und werden 12 Monate aufbewahrt. Eine Herausgabe ist gegen Aufwand möglich und wird separat offeriert.
9 · Stornierung
Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden gilt:
- Bis 14 Tage vor Drehbeginn: 30 % der Auftragssumme
- 7–14 Tage vor Drehbeginn: 60 % der Auftragssumme
- Weniger als 7 Tage vor Drehbeginn: 100 % der Auftragssumme
10 · Gewährleistung & Haftung
EHB haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
11 · Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung während fünf Jahren weiter.
12 · Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Solothurn.
13 · Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.